STÄDTEBAUFÖRDERNG QUARTIER
HERFORDER STRAßE / AM LEHMSTICH

NÖRDLICHER
INNENSTADTRAND
BIELEFELD

Herforder Straße/
Am Lehmstich

Informieren und beteiligen Sie sich!

Ihre Ansprechpartner:innen vor Ort

Quartiersbüro Am Lehmstich 54

Bau- und Förderberatung

Oliver Engelhardt
Telefon 0521 584864-34
oliver.engelhardt@dsk-gmbh.de

Donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Individuelle Termine nach Absprache möglich.

Integrative Quartiersarbeit

Ulrike Dross-Gehring
Tel. 0172 4015034
u.dross-gehring@awo-bielefeld.de

Dienstags, 10 bis 13 Uhr
Mittwochs, 15 bis 17 Uhr
Individuelle Termine nach Absprache möglich

Das Projekt

Herforder Straße / Am Lehmstich

Die Stadt Bielefeld hat das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (INSEK) für das Stadtumbaugebiet „Nördlicher Innenstadtrand“ neu aufgestellt. Diese Neuaufstellung baut auf den seit rund zehn Jahren laufenden Stadtumbauprozess auf und sieht vor, die bereits angestoßene Entwicklung fortzuführen und auszubauen. Wesentlich für den Erfolg des Stadterneuerungsprozesses im Stadtumbaugebiet ist, dass öffentliche und private Investitionen bzw. Initiativen „Hand in Hand“ gehen.

Ein wichtiges Element für die Umsetzung dieser Ziele ist die begleitende Quartiersarbeit, die für unterschiedliche Aktivierungs-, Koordinierungs- und Beratungsangebote zuständig ist.

Eigentümer:innen und Investoren übernehmen eine zentrale Rolle bei der Aufwertung des Gebietes „Nördlicher Innenstadtrand“.

Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Bielefeld über das sogenannte Haus- und Hofflächenprogramm an der Modernisierung von Wohn- und/oder Geschäftshäusern innerhalb des Stadtumbaugebietes. Alle Informationen zu privaten Fördermöglichkeiten finden Sie auf dieser Seite.

Das Quartier

Der Bereich Herforder Straße grenzt im Osten an das Ostmannturmviertel und wird im Norden durch die Bahnstrecke begrenzt. Die beiden großen Verkehrswege Herforder Straße und Eckendorfer Straße prägen das Stadtbild und haben eine starke Barrierewirkung im Quartier. Städtebauliche Verbindungen in Richtung Innenstadt sind dadurch nicht vorhanden.

Der Teil nördlich der Herforder Straße ist geprägt durch kleinere Gewerbebetriebe. Außerdem finden sich in diesem Bereich einige größere Mehrfamilienhäuser aus den 1960er Jahren. Entlang der Herforder Straße existieren einige freistehende Wohngebäude mit bis zu drei Stockwerken. Ansonsten bestimmen kleinere Gewerbebauten das Straßenbild.

 

Im Osten schließt das Areal mit einem aufgelockerten Wohnquartier aus den 1950/60er Jahren ab. Entlang der Eckendorfer Straße ist überwiegend großflächiges Gewerbe angesiedelt. 

Zwischen Beckhausstraße und Stadtheiderstraße liegt eine Siedlung in Insellage mit Gartenstadtcharakter aus den 1920er/1930er Jahren, die durch Gebäude aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ergänzt wurde.

Die Siedlung ist eine Umgebung eingebettet, die von Gewerbebetrieben und belebten Verkehrsstraßen geprägt ist. Im Süden schließt die breite Bahntrasse in Hochlage unmittelbar an die eingeschossigen Häuser an, im Westen, Norden und Osten grenzt die Siedlung an Gewerbe- und Industriegebiete.

Maßnahmenübersicht

Was wurde bereits umgesetzt? Was soll hier noch passieren?

Fördermöglichkeiten

Informationen zu Ihren Fördermöglichkeiten erhalten Sie immer donnerstags von 16 bis 18 Uhr im Quartiersbüro Am Lehmstich 54, Bielefeld.

Gestalten Sie mit!

Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Innenstadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Bielefeld über das Haus- und Hofflächenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.

Herrichtung und Gestaltung von öffentlich einsehbaren Außenfassaden von Gebäuden unter Berücksichtigung historischer und stadtgestalterischer Aspekte

  • Streichen von Fassaden, Ertüchtigung am Fachwerk etc.
  • Fassadenreinigung
  • Fassadenbegrünung
  • Ergänzung und/oder Widerherstellung historischer Baudetails
  • Anstrich oder Instandsetzung von öffentlich einsehbaren Fenstern, Schaufenstern und Türen bei gleichzeitiger optischer Aufwertung (Außer Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung)
  • Austausch oder Instandsetzung von öffentlich einsehbarem Balkon- und Treppengeländer bei gleichzeitiger optischer Aufwertung
  • Beseitigung von vorgehängten Elementen, Fassadenplatten und Werbeanlagen zur Wiederherstellung und Sichtbarmachung von Fassaden
  • Gestalterische Aufwertung von untergeordneten baulichen Anlagen (z. B. Carports, Garagen)

Herrichtung und Gestaltung von öffentlichen einsehbaren Dachflächen

  • Erneuerung Dacheindeckung inkl. Dachlattung
  • Austausch Dachpfannen und Regenrinnen, Fallrohre
  • Reinigung von Dachflächen
  • Instandsetzung von Vordächern

Herrichtung und Gestaltung von öffentlichen einsehbaren Hofflächen

  • Entsiegelung und Begrünung vormals befestigter Flächen (Schaffung von nichtöffentlichen Grün- und Gartenflächen)
  • Herrichtung von Vorgartenflächen bei gleichzeitiger optischer Aufwertung
  • Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen (Schuppen, Garagen, Mauern etc.) bei gleichzeitiger Schaffung von nicht versiegelten Flächen
  • Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit zum Gebäude (Barrierefreiheit/-reduzierung)
  • Austausch oder Instandsetzung von nicht befahrbaren Flächen bei gleichzeitiger optischer Aufwertung

Herrichtung und Gestaltung von Einfriedungen

  • Austausch oder Instandsetzung von Einfriedungen und Stützmauern bei gleichzeitiger optischer Aufwertung

Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50% der förderfähigen Kosten. Je nach Maßnahme gibt es eine Obergrenze. Diese können Sie der Vergaberichtlinie entnehmen oder Sie sprechen uns direkt an.

  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit einer eigentümergleichen Rechtsstellung, durch die die Einhaltung der Zweckbindung sichergestellt ist.

Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über die kfW oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Bielefeld beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Bielefeld gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

Eigentümer:innen von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von 12 Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.

Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Bielefeld über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer:in und der Stadt.

Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Vergünstigungen sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Die Modernisierungsvereinbarung muss von Beginn der Maßnahmen mit der Stadt abgeschlossen werden.

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Bielefeld wenden, selbstverständlich kostenlos.

Der Verfügungsfonds Aktive Mitwirkung stellt Mittel für die Stadtteilarbeit bereit. Durch diese Mittel sollen im Stadtumbaugebiet Nördlicher Innenstadtrand das bürgerschaftliche Engagement und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden. Außerdem soll der Verfügungsfonds Aktive Mitwirkung dazu beitragen, dass sich die dort lebenden Menschen mit ihrem Stadtteil identifizieren können.

Gefördert werden Maßnahmen mit Städtebauförderungsmitteln und Eigenmitteln der Stadt Bielefeld zur Aktivierung der Bürgerschaft und Belebung des Stadterneuerungsgebietes.

Die Mittel aus dem Verfügungsfonds sollen nicht die Regelfinanzierung von Projekten und Maßnahmen ersetzen. Gefördert werden kleine, in sich abgeschlossene Maßnahmen und Projekte, die keine Folgekosten beinhalten. 

  • Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil
  • Mitmachaktionen im Stadtteil
  • Imagekampagnen
  • u. a. geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen (Bewohner:innen, Gewerbetreibende sowie Gruppierungen, Einrichtungen und Vereine), die innerhalb des in der Anlage umgrenzten Stadtumbaugebietes wohnen bzw. dort angesiedelt sind. Der Bereich befindet sich im Stadtumbaugebiet „Nördlicher Innenstadtrand“.

Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.

Anträge können schriftlich an die Stadt Bielefeld gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Stadt Bielefeld helfen Ihnen gerne weiter.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei 200 € liegt. Dies bedeutet, dass ein Projekte oder eine Aktion mindestens Kosten in Höhe von 400 € verursachen muss, um von der Förderung profitieren zu können. Zum anderen ist die Förderung auf 10.000 €, also auf 20.000 € Kosten pro Projekt/ Aktion, begrenzt.

Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Verfügungsfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.

Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.

Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt Bielefeld ausgestellt.

Die Stadt Bielefeld stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.

Der Teilhabefonds – Ihre Ideen für ein gutes Miteinander in Bielefeld umsetzen!

Zur Realisierung der Ideen der Bürger:innen für ein gutes Miteinander aller Bielefelder:innen steht ein Teilhabefonds im Rahmen des Integrationsbudgets zur Verfügung. Hieraus können kleine Projekte in den Quartieren finanziell unterstützt werden. Dafür werden pro Jahr insgesamt 150.000 € bereitgestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die KfW-Förderbank vergibt Fördermittel zu unterschiedlichen Themen, u.a.

  • energetische Sanierung von Bestandsbauten,
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung und Einbruchschutz,
  • Erneuerung von technischen Anlagen

Für die Durchführung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung kann entweder ein zinsgünstiger Kredit oder ein Investitionszuschuss beantragt werden. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch Maßnahmenpakete oder Sanierung zum Effizienzhaus.
Die KfW fordert bei den umgesetzten Maßnahmen eine hohe Qualität, d.h. der Energiestandard liegt deutlich über den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Qualität der Maßnahmen muss von einem Sachverständigen bescheinigt werden.

Die NRW.Bank fördert Maßnahmen der energetischen Sanierung die den gesetzlichen Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen, z. B. über das Programm NRW.BANK Gebäudesanierung. Maßnahmen zur Barrierenreduzierung sind ebenso förderfähig.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert sowohl Energiesparberatungen für Wohngebäude als auch Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Mit einer Energiesparberatung soll Ihnen veranschaulicht werden, wie Ihr Gebäude auf ein energetisches Niveau zu bringen ist, damit es im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots als energetisch dauerhaft saniert angesehen werden kann. Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt max. 400 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 500 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Ein energetisches Sanierungskonzept als Ergebnis einer förderfähigen Vor-Ort-Beratung umfasst:

  • den baulichen Wärmeschutz,
  • die Wärmeerzeugung und -verteilung zu Heizzwecken und zur Warmwasserbereitung,
  • die Nutzung erneuerbarer Energien

Der Berater fertigt über die Ergebnisse der Beratung einen Beratungsbericht an, händigt ihn an den Kunden aus und erläutert seinen Inhalt in einem abschließenden Beratungsgespräch.
Der Beratungsbericht hat nicht nur aufzuzeigen, wie das Wohngebäude in einem Zuge zum von der KfW-Bankengruppe geförderten Effizienzhaus saniert werden kann. Vorzuschlagen ist darin auch, wie dieses energetische Niveau in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten erreicht werden kann (Maßnahmenfahrplan).

Darüber hinaus gewährt das BAFA Zuschüsse für den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere für Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen.

Bei der energetischen Sanierung einer Immobile ist es besonders wichtig, dass die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Falls eine Förderung angestrebt wird, sind zudem die Vorgaben des Fördergebers einzuhalten. Daher ist es empfehlenswert sich vor Beginn der Sanierungsmaßnahme umfassend beraten zu lassen. Unter www.energie-effizienz-experten.de finden Sie alle Sachverständigen, die für eine Beratung nach Vorgaben der BAFA und KfW zugelassen sind.

Nachher
Vorher

Zeitplan

Sandra Marin
Stadt Bielefeld
Bauamt
– Team Stadtentwicklung –

   0521 51-3220

Mirca Loh
Stadt Bielefeld
Bauamt
– Team Stadtentwicklung –

  0521 51-23253

Nina Vogel
Stadt Bielefeld
Amt für Integrierte Sozialplanung und Prävention
– Team Quartiersentwicklung –

   0521 51-6847

Ulrike Dross-Gehring
AWO Kreisverband Bielefeld e.V.
– Quartiersbetreuung
Am Lehmstich –

   0172 401 5034
   kontakt@herforder-lehmstich.de

Tim Nieke
AWO Kreisverband Bielefeld e.V.
– Quartiersbetreuung
Kamphofviertel –

   0172 40 22 648
   kontakt@kamphofviertel.de

Nico Schmidt-Krischik
AWO Kreisverband Bielefeld e.V.
– Quartiersbetreuung Ostmannturmviertel –

   0174 300 9314 
   n.schmidt-krischik@awo-bielefeld.de

Oliver Engelhardt
DSK Stadtentwicklung
Büro Bielefeld
– Quartiersarchitekt –

   0521 584 864-33
  oliver.engelhardt@dsk-gmbh.de

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